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Brutto Netto Rechner - Gehaltsrechner

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1. AI Act

 

Mit dem „AI-Act“ ist schon 2024 das erste staatliche Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz weltweit in Kraft getreten. Dennoch gelangt es erst stufenweise zur Anwendung, zwischen 2025 und 2027. Im Februar 2025 werden erst einmal bestimmte Arten von KI-Systemen verboten: Zunächst alle Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren können – angefangen bei so etwas wie politischen KI-Tools im Wahlkampf oder auch Kinderspielzeugen mit KI-Stimmenassistenten. Dann Systeme, die Menschen irgendwie auswerten, kategorisieren und einordnen – also Gesichtserkennungsdatenbanken, Emotionserkennungssoftware oder solche Social-Scoring-Geschichten wie in China. Auch Systeme, die Menschen auf ihre „Gefährlichkeit“ prüfen und irgendein Risiko von zukünftigen Straftaten ausspucken, sind ab Februar verboten. Ab August 2025 können Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 % des gesamten Vorjahresumsatzes betragen – je nachdem, was höher ist.

 

 

 

2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 

Während öffentliche Einrichtungen wie Behörden schon bisher die Pflicht haben, beispielsweise ihre Internet-Seiten barrierefrei zu gestalten, wird jetzt auf private Unternehmen ausgeweitet: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Nicht nur die eigene Website, sondern auch alle Webseiten und Online-Shops sowie Produkte müssen nun neue Anforderungen erfüllen.

 

 

 

3. Elektronische Patientenakte

 

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen steht bevor. Viele Verbraucher haben bereits entsprechende Informationen von ihren Krankenkassen erhalten. In der ePA können zukünftig Informationen zu Erkrankungen gespeichert werden, wie etwa Arztbriefe, Operationsberichte oder Bildbefunde wie Röntgenbilder und MRT-Aufnahmen. Auch alle Arzneimittel, die Patienten per eRezept verschrieben bekommen, werden in der Akte aufgeführt. Die ePA für alle wird für Versicherte angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA zunächst in den vier Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens verfügbar sein. Die Pilotphase ist auf vier bis sechs Wochen angelegt. Ab März 2025 soll die ePA dann, abhängig vom Verlauf der Pilotphase, deutschlandweit eingeführt werden.

 

 

 

4. Änderungen bei der Wahl des Nachnamens

 

Ab dem 1. Mai 2025 gilt ein reformiertes Namensrecht – das bedeutet, das künftig viel mehr Menschen einen Doppelnamen tragen werden. Partner können einen solchen bei der Hochzeit zum Ehenamen bestimmen. Entweder eine Kombination aus den Geburtsnamen beider Partner oder aber ein Partner nimmt den Doppelnamen des anderen an. Mehr als zwei Einzelnamen sind aber nicht möglich, sonst wird es zu viel. Doppelnamen werden auch für Kinder möglich – entweder ist das der Ehename der Eltern. Oder die Eltern bestimmen einen Namen für das Kind, wenn sie z.B. bei der Hochzeit ihre jeweiligen Nachnamen behalten haben. Lassen sich die Eltern wieder scheiden und ändert ein Elternteil den Namen zurück, so kann das Kind auch dessen Namen annehmen.

 

 

 

5. Umstellung auf E-Rechnung im Geschäftsverkehr

 

Auch die Rechnungen, die Unternehmer an andere Unternehmer stellen, wird ab 2025 schrittweise digitaler werden – Unternehmer müssen langfristig auf die sog. E-Rechnung umsteigen. E-Rechnungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein strukturiertes Format besitzen, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, z.B. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Zwar gibt es eine Übergangsphase bis 2027 bzw. für kleinere Unternehmen bis 2028, bis zu der noch Papier- und einfache PDF-Rechnungen erlaubt sind. Dennoch müssen schon ab 2025 alle inländischen Unternehmen im Geschäftsverkehr sog. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein einfaches Mail-Postfach reicht dann nicht mehr aus, man braucht eine entsprechende Software.

 

 

 

6. Steuerfreibetrag steigt

 

Gute Nachricht für alle Arbeitenden: Der Steuerfreibetrag wird wieder angehoben. Damit bezeichnet man die Grenze, bis zu der keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Insgesamt steigt der Freibetrag von 11.772 auf 12.084 Euro. Außerdem gilt rückwirkend für das Jahr 2024 ein höherer Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben, auf 9.600 Euro im Jahr 2025

 

 

 

7. Mindestlohn und Minijobgehalt

 

Von der Steuerfreigrenze sind Minijobber in der Regel nicht betroffen. Doch auch für sie gibt es eine erfreuliche Änderung, die ihnen etwas mehr Geld in die Kassen spült. Denn zukünftig dürfen Minijobber statt 538 immerhin 556 Euro bei ihren Minijobs verdienen. Der Grund für diese Regelung? Der Mindestlohn steigt! Insgesamt dürfen sich Arbeitnehmer zukünftig über mindestens 41 Cent mehr pro Stunde freuen.

 

 

 

8. Neuerungen bei Benzin- und Strompreisen

 

Ein Anstieg der CO2-Steuer um ca. 22% (von 45 auf 50 Euro pro Tonne) treibt besonders die Benzinpreise in die Höhe. Bei Benzin und Diesel werden ab diesem Jahr ungefähr 3 Cent mehr pro Liter aufgerufen als noch im Vorjahr.

Auf der einen Seite steigen zwar grundsätzlich die Strompreise, denn die Höhe der Stromumlagen steigt um 1,3 Cent auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Allerdings wird es ab 2025 für Anbieter auch verpflichtend, Kunden mit einem intelligentem Messsystem dynamische Stromtarife anzubieten, was umgekehrt zu Kostensenkungen führen kann. Einfach gesagt funktionieren dynamische Stromtarife so, dass sich der Arbeitspreis nicht mehr nach einem festen Preis, sondern nach dem Strombörsenpreis richtet. Die Preise ändern sich dadurch in der Regel stündlich. Für manche Verbraucher können sich Tarife dieser Art lohnen. Andere könnten mit diesen Tarifen aber in eine Preisfalle tappen. Daher ist es für die Kunden wichtig, sich hinreichend zu informieren.

 

 

 

9. Kranken- und Pflegeversicherungen werden teurer

 

Ein weiterer Punkt, der sich im Geldbeutel bemerkbar machen wird: Ab 2025 erhöht sich der Beitrag der Pflegeversicherung erneut um 0,2 Prozentpunkte, auf grundsätzlich 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitrag bei den Krankenkassen wird voraussichtlich ebenfalls steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, betrug zuletzt 1,7 Prozent. Zum Jahreswechsel wird dieser um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Allerdings entscheiden die Krankenkassen selbst, ob und in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag anpassen.

 

 

 

10. Briefzustellung wird langsamer und teurer

 

 

 

Eine weitere Änderung, die wohl alle Bürger früher oder später betrifft, ist die neue Regelung hinsichtlich der Zustellung von Briefen. Das mittlerweile 25 Jahre alte Postrecht sieht vor, dass Briefe innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden müssen. Der Bundestag hat nun ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts beschlossen. Briefe müssen künftig innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden. Die verlängerte Zustellzeit soll Kosten und CO2 sparen.

 


Außerdem kostet der Standardbrief ab dem 1. Januar 2025 ganze 95 Cent (statt vorher 85 Cent). Derselbe Preis gilt nun auch für die Postkarte, die vorher nur 70 Cent kostete. Eine Preisübersicht über weitere Briefprodukte ist auf der Website der Deutschen Post einsehbar. Auch der Versand von Paketen kostet ab kommendem Jahr mehr: Das Päckchen S dann beispielsweise statt 3,99 dann 4,19 Euro. Die Produkte Einschreiben eigenhändig, Prio und Nachnahme wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben.