Der EuGH hat entschieden, dass bevor Telefonanbieter persönliche Daten von Kunden in Verzeichnissen wie Telefonbüchern veröffentlichen, es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf. Widerruft ein Kunde diese Einwilligung, muss ein Telefonanbieter außerdem dafür sorgen, dass dessen weitergegebene persönliche Daten gelöscht werden. Der Kunde muss dafür nicht bei jedem Unternehmen einzeln anfragen (Urt. v. 27.10.2022, Az. C-129/21).
Krank, und nun? (zur besseren Lesbarkeit wird hier ausschließlich die maskuline Schreibweise verwendet)
Wenn Du Arbeitnehmer bist, dann teilst Du das dem Arbeitgeber mit. Und zwar: „unmittelbar nachdem Dir der Umstand der Arbeitsunfähigkeit bewusst wird, spätestens jedoch VOR der geplanten Arbeitsaufnahme.
Was dann?
Du begibst Dich zum Arzt. Der stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und stellt eine AU – Bescheinigung aus. So war das bis 31.12.2022.
Nun ist aber 2023, ab jetzt stellt der Arzt eine eAU aus. Davon hast Du natürlich keinen Nachweis für den AG, den Du vorlegen könntest. Damit fängt dann das „Problem“ an.
Dein AG ist pingelig? Verlangt es die Vorlage am ersten Tag der Erkrankung? Das kann er nun vergessen. Warum?
Die eAU – Daten sind nicht sofort verfügbar. Die Praxen übermitteln die Daten zwar täglich an die Krankenkassen, wann das geschieht, ist jedoch stark von der Praxisorganisation abhängig. Das kann auch gerne zum Feierabend der Praxis geschehen.
Das führt dazu, dass die eAU durch den AG fast immer erst am Folgetag abgerufen werden kann.
Vergl.: https://www.ikk-gesundplus.de/arbeitgeber/service/aktuelles/eau/
Zitat: Ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem 1. Tag vorgesehen, können Sie die eAU ab dem 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit abfragen. Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie, dass aufgrund noch nicht vorliegender Arbeitsunfähigkeitsdaten eine ablehnende Mitteilung durch die Krankenkasse erfolgt.
Der pingelige AG erhält also eine ablehnende Mitteilung, wenn er keine Geduld hat oder extrem Misstrauisch ist.
Extremfall: Der Arbeitnehmer geht in die „Abendsprechstunde“ und die eAU wird erst am Folgetag an die KK übermittelt, weil die Übermittlungen durch die Praxis bereits am Nachmittag erfolgt sind. Der AG kann also erst am dritten Tag eine Abfrage erfolgreich starten.
Da sind Arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn der AG Dich loswerden will.
Weitere Infos, besonders für ARBEITGEBER sind unter https://www.ikk-classic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/eau?mc=owned.off.f.print.eau.flyer
zu finden.